Rechtsprechung
BGH, 07.06.2001 - VII ZR 330/00 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architektenhaftung und Mitverschulden des Bauherrn (IBR 2001, 437)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 16.01.2019 - 7 U 104/16
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zulässigkeitsanforderungen an einen …
Dabei kann die Bezeichnung zur Konkretisierung des Streitgegenstandes auch im Sachvortrag erfolgen (vgl. BGH, Urteil v. 06.12.2001, VII ZR 330/00, NJW 2002, 681).